Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.06.2002 - 5 U 216/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10454
OLG Frankfurt, 29.06.2002 - 5 U 216/98 (https://dejure.org/2002,10454)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.06.2002 - 5 U 216/98 (https://dejure.org/2002,10454)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Juni 2002 - 5 U 216/98 (https://dejure.org/2002,10454)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,10454) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufungsverfahren; Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte; Arglistiges Vorspiegeln des Bestehens einer Niederlassung ; Parteifähigkeit; Ersatzzustellung nach § 184 der Zivilprozessordnung (ZPO a.F.)

  • Judicialis

    ZPO § 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 21

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gerichtsstand der Niederlassung bei arglistigem Vorspiegeln des Bestehens einer inländischen Niederlassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 21 § 184
    Wirksamkeit der Zustellung in einem nicht bestehenden Geschäftslokal

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 3 O 105/96
  • OLG Frankfurt, 29.06.2002 - 5 U 216/98

Papierfundstellen

  • DB 2003, 41
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.06.1993 - VIII ZB 39/92

    Zurechnung fehlerhafter Zustellung kraft Rechtsscheins

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2002 - 5 U 216/98
    Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs reicht es bei einer von Amts wegen vorzunehmenden Zustellung zwar nicht aus, wenn der Anschein nur gegenüber der Prozesspartei erweckt worden ist, vielmehr setzt eine Zurechnung kraft Rechtsscheins voraus, dass sich die Partei allgemein im Rechtsverkehr mit einem Geschäftslokal ausgegeben habe (BGH NJW-RR 1993, 1083).

    Anders als in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall (NJW-RR 1993, 1083) bestand der Rechtsschein auch noch im Zeitpunkt der Zustellung fort, denn noch kurz vor Einreichung der Klage wurden für die Beklagte die Ersatzansprüche aus den Räumen des angegebenen Geschäftslokals zurückgewiesen.

    Der Senat sieht sich, wie oben ausgeführt, nicht in Widerspruch zu dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16. Juni 1993 - VIII ZB 39/92, NJW-RR 1993, 1083.

  • BGH, 02.07.1991 - XI ZR 206/90

    Voraussetzungen der internationalen Zuständigkeit der Vermögensbelegenheit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2002 - 5 U 216/98
    Soweit danach ein deutsches Gericht örtlich zuständig ist, wird dadurch regelmäßig die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte indiziert (BGH NJW 1991, 3092, 3093).
  • BVerwG, 09.10.1973 - V C 110.72

    Ersatzzustellung behördlicher Bescheide im Lastenausgleichsrecht - Zustellung an

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2002 - 5 U 216/98
    In Rechtsprechung und Schrifttum wird die Ansicht vertreten, dass derjenige, der sich nach außen hin als Gewerbetreibender ausgibt und den Rechtsschein hervorruft, er unterhalte als solcher ein besonderes Geschäftslokal, dorthin gerichtete Zustellungen gegen sich gelten lassen muss (BVerwG MDR 1974, 337, 338; OLG Köln ZIP 1988, 1337; Stein/Jonas-Schumann, § 183 ZPO Rn. 1, 2; Zöller/Stöber § 183 ZPO Rn. 4 a).
  • OLG Köln, 15.09.1988 - 2 W 156/88

    Ersatzzustellung; Ersatzzustellung im Geschäftsraum; Betriebsverlegung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2002 - 5 U 216/98
    In Rechtsprechung und Schrifttum wird die Ansicht vertreten, dass derjenige, der sich nach außen hin als Gewerbetreibender ausgibt und den Rechtsschein hervorruft, er unterhalte als solcher ein besonderes Geschäftslokal, dorthin gerichtete Zustellungen gegen sich gelten lassen muss (BVerwG MDR 1974, 337, 338; OLG Köln ZIP 1988, 1337; Stein/Jonas-Schumann, § 183 ZPO Rn. 1, 2; Zöller/Stöber § 183 ZPO Rn. 4 a).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht